AR 1 - Arbeitsrecht Teil 1

AR 1 – Arbeits­recht Teil 1 bezeich­net den ers­ten Teil eines Kur­ses oder einer Ver­an­stal­tung, der sich mit dem Arbeits­recht befasst. Dabei wer­den grund­le­gen­de recht­li­che Aspek­te des Arbeits­ver­hält­nis­ses behan­delt, wie bei­spiels­wei­se die Rech­te und Pflich­ten von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern, Kün­di­gungs­schutz oder Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen. Der Kurs ver­mit­telt den Teil­neh­mern ein Ver­ständ­nis für die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen im Arbeits­recht und ermög­licht ihnen, die­se in der Pra­xis anzuwenden.


  • Das Arbeits­recht: Ihr Schlüs­sel zum Erfolg im Arbeitsumfeld

    Das Arbeits­recht: Ihr Schlüs­sel zum Erfolg im Arbeitsumfeld

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    Lie­be Lese­rin, lie­ber Leser, kennst Du eigent­lich schon unser Semi­nar AR 1 – Arbeits­recht Teil 1? Das Arbeits­recht bil­det die Grund­la­ge für ein gerech­tes und har­mo­ni­sches Arbeits­um­feld. Es regelt die Bezie­hung zwi­schen Arbeit­ge­ben­den sowie Arbeit­neh­men­den und schützt die Rech­te bei­der Sei­ten. Als Arbeit­neh­men­de ist es wich­tig, das Arbeits­recht zu ver­ste­hen, um Dei­ne Rech­te zu wah­ren und…