Arbeitnehmerentlastung

Die Arbeit­neh­mer­ent­las­tung bezeich­net Maß­nah­men, die dar­auf abzie­len, die finan­zi­el­le Belas­tung von Arbeit­neh­mern zu ver­rin­gern. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se die Sen­kung von Steu­ern und Abga­ben, die Erhö­hung von Frei­be­trä­gen oder die Ein­füh­rung von steu­er­li­chen Ver­güns­ti­gun­gen. Ziel ist es, den Arbeit­neh­mern mehr Net­to­ein­kom­men zur Ver­fü­gung zu stel­len und somit ihre Kauf­kraft zu stär­ken. Die Arbeit­neh­mer­ent­las­tung kann dazu bei­tra­gen, die Attrak­ti­vi­tät des Arbeits­mark­tes zu erhö­hen und die Moti­va­ti­on der Arbeit­neh­mer zu steigern.


  • Mini­job und Midi­job: Mehr Ver­dienst und Fle­xi­bi­li­tät ab 2024

    Mini­job und Midi­job: Mehr Ver­dienst und Fle­xi­bi­li­tät ab 2024

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    Mit Beginn des Jah­res 2024 tre­ten wich­ti­ge Ände­run­gen für Mini­job­ber und Midi­job­ber in Kraft, die nicht nur mehr Ver­dienst­mög­lich­kei­ten, son­dern auch grö­ße­re Fle­xi­bi­li­tät im Arbeits­markt ver­spre­chen. Eine der zen­tra­len Neue­run­gen ist die Anhe­bung des Min­dest­lohns auf 12,41 Euro pro Stun­de, die eine direk­te Aus­wir­kung auf die Ver­dienst­gren­zen für Mini­jobs und Midi­jobs hat. So steigt die…