bAV

Bei der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung (bAV) han­delt es sich um eine Zusatz­ren­te, die Arbeit­neh­mern von ihrem Arbeit­ge­ber gewährt wird. Dabei wer­den Bei­trä­ge aus dem Brut­to­ein­kom­men in eine Ver­sor­gungs­ein­rich­tung ein­ge­zahlt. Die­se Ver­sor­gungs­ein­rich­tung ver­wal­tet das Geld und zahlt im Ren­ten­al­ter eine zusätz­li­che Ren­te an den Arbeit­neh­mer aus. Die bAV dient dazu, die gesetz­li­che Ren­te auf­zu­sto­cken und den Arbeit­neh­mern eine finan­zi­el­le Absi­che­rung im Alter zu geben.


  • Was ist eine betrieb­li­che Altersvorsorge?

    Was ist eine betrieb­li­che Altersvorsorge?

    /

    Lie­be Lese­rin­nen und Leser, haben Sie schon mal über eine zusätz­li­che Alters­ver­sor­gung nach­ge­dacht? Bei­spiels­wei­se über die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV)? Die Bun­des­re­gie­rung för­dert die bAV: Seit 2019 müs­sen sich Arbeit­ge­ber bei neu abge­schlos­se­nen Ver­trä­gen mit 15 Pro­zent am Brut­to­bei­trag betei­li­gen. Steu­er­vor­tei­le in der Anspar­pha­se sol­len mög­lichst vie­le Spa­rer über­zeu­gen. Ob sich eine betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung lohnt, ist den­noch…