BEM

BEM steht für Betriebliches Eingliederungsmanagement und ist eine gesetzliche Verpflichtung nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Es dient dazu, Beschäftigte nach längerer Krankheit (mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres) wieder erfolgreich in den Arbeitsprozess zu integrieren. Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Das BEM ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der Gesundheit und Inklusion am Arbeitsplatz.