Beschäftigungsverhältnis
Ein Beschäftigungsverhältnis bezeichnet das formelle Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber. Es umfasst die vertraglichen Vereinbarungen bezüglich der Arbeitsleistung, der Arbeitszeit, des Gehalts und der Arbeitsbedingungen. Ein Beschäftigungsverhältnis kann befristet oder unbefristet sein und kann in Vollzeit oder Teilzeit ausgeübt werden. Es ist durch das Arbeitsrecht geregelt und bietet dem Arbeitnehmer soziale Absicherung und Schutz.
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