Beschlussfähigkeit

Beschlussfähigkeit bezeichnet die Mindestanzahl an anwesenden Mitgliedern eines Gremiums, die erforderlich ist, um rechtlich bindende Entscheidungen treffen zu können. Diese Quote wird meist durch Gesetze oder die jeweilige Satzung festgelegt und stellt sicher, dass Abstimmungen eine ausreichende demokratische Legitimation besitzen. Ist ein Gremium nicht beschlussfähig, können zwar Beratungen stattfinden, aber keine wirksamen Beschlüsse gefasst werden. In vielen Fällen ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder notwendig.