Besserstellung von Betriebsräten

Die Bes­ser­stel­lung von Betriebs­rä­ten bezieht sich auf Maß­nah­men, die ergrif­fen wer­den, um die Rech­te und den Ein­fluss der Betriebs­rä­te in Unter­neh­men zu stär­ken. Dies kann zum Bei­spiel bedeu­ten, dass Betriebs­rä­ten mehr Zeit für ihre Auf­ga­ben ein­ge­räumt wird, dass sie mehr Mit­spra­che­recht bei Ent­schei­dun­gen haben oder dass sie bes­ser vor Benach­tei­li­gung oder Kün­di­gung geschützt sind. Das Ziel ist es, die Arbeit der Betriebs­rä­te zu erleich­tern und sicher­zu­stel­len, dass sie ihre Ver­ant­wor­tung gegen­über den Arbeit­neh­mern effek­tiv wahr­neh­men können.


  • Wie­viel dür­fen Betriebs­rä­te verdienen?

    Wie­viel dür­fen Betriebs­rä­te verdienen?

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    Die Begrün­dung in einem Urteil des Lan­des­ge­richt Braun­schweig wirft mal wie­der die Fra­ge auf, was ein Betriebs­rat ver­die­nen darf. Es han­del­te sich zwar um einen Straf­rechts­fall, es ging aber auch um die Fra­ge, ob es eine Ober­gren­ze bei der Ver­gü­tung von frei­ge­stell­ten Betriebs­rä­ten gibt. Grund­sätz­lich ist die Betriebs­ar­beit nach § 37 Abs. 1 BetrVG ein Ehren­amt,…