Betriebliches Mitbestimmungsrecht

Das betrieb­li­che Mit­be­stim­mungs­recht ist ein grund­le­gen­des Recht der Arbeit­neh­mer, durch ihre gewähl­ten Inter­es­sen­ver­tre­ter (z.B. Betriebs­rat) an Ent­schei­dun­gen im Unter­neh­men betei­ligt zu wer­den. Es umfasst ver­schie­de­ne Berei­che wie Per­so­nal­pla­nung, Arbeits­zeit­ge­stal­tung, betrieb­li­che Wei­ter­bil­dung und Maß­nah­men des Arbeits- und Gesund­heits­schut­zes. Die Mit­be­stim­mung ermög­licht es den Arbeit­neh­mern, Ein­fluss auf die Gestal­tung der Arbeits­be­din­gun­gen und betrieb­li­chen Abläu­fe zu neh­men, um ihre Inter­es­sen zu wah­ren und fai­re Arbeits­be­din­gun­gen zu för­dern. Durch die Betei­li­gung der Arbeit­neh­mer sol­len Ent­schei­dun­gen im Unter­neh­men sozi­al­ver­träg­li­cher und effi­zi­en­ter gestal­tet werden.


  • KI im Unter­neh­men: Mit­be­stim­mung des Betriebs­rats bei ChatGPT & Co.

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