Betriebrat

Ein Betriebs­rat ist eine gewähl­te Ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer in einem Unter­neh­men. Sei­ne Auf­ga­be besteht dar­in, die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu ver­tre­ten und ihre Rech­te zu wah­ren. Der Betriebs­rat hat Mit­be­stim­mungs­rech­te bei Per­so­nal­an­ge­le­gen­hei­ten, Arbeits­be­din­gun­gen und sozia­len Belan­gen. Er fun­giert als Bin­de­glied zwi­schen der Beleg­schaft und der Unternehmensleitung.


  • Hat jedes Betriebs­rats­mit­glied Anspruch auf Teil­nah­me an den Schu­lun­gen und Kos­ten­über­nah­me durch den Arbeitgeber? 

    Hat jedes Betriebs­rats­mit­glied Anspruch auf Teil­nah­me an den Schu­lun­gen und Kos­ten­über­nah­me durch den Arbeitgeber? 

    /

    Die Ant­wort auf die­se Fra­ge hängt von den spe­zi­fi­schen Schu­lun­gen und den ein­zel­nen Betriebs­rats­mit­glie­dern ab. Eini­ge Schu­lun­gen kön­nen für alle Betriebs­rats­mit­glie­der obli­ga­to­risch sein (z.B. Arbeits­recht 1 bis 3 und Betriebs­ver­fas­sungs­recht 1 bis 3) , wäh­rend ande­re fakul­ta­tiv sein können.