Betriebsrat Gremienarbeit

Betriebsrat Gremienarbeit bezeichnet die gemeinschaftliche Tätigkeit aller gewählten Betriebsratsmitglieder innerhalb ihres Amtes als Organ der Belegschaft. Dazu gehören insbesondere die Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, die fachliche Arbeit in Ausschüssen sowie die interne Abstimmung und Beschlussfassung zu betrieblichen Themen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Betriebsverfassungsgesetz, welches die Strukturen und Abläufe für diese Zusammenarbeit festlegt. Ziel dieser Arbeit ist es, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber professionell und rechtssicher zu vertreten.