Betriebsrat gründen

Die Gründung eines Betriebsrats ist der rechtlich geregelte Prozess, durch den Arbeitnehmer eine offizielle Interessenvertretung in ihrem Unternehmen schaffen. Voraussetzung dafür ist, dass der Betrieb dauerhaft mindestens fünf wahlberechtigte Mitarbeiter beschäftigt. Das Verfahren wird durch das Betriebsverfassungsgesetz vorgegeben und umfasst die Bestellung eines Wahlvorstands sowie die anschließende Durchführung einer demokratischen Wahl. Ein gewählter Betriebsrat vertritt die Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber und hat gesetzliche Mitbestimmungsrechte bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.