Betriebsratsfunktionen

Betriebs­rats­funk­tio­nen bezie­hen sich auf die Auf­ga­ben und Ver­ant­wort­lich­kei­ten, die ein Betriebs­rat in einem Unter­neh­men hat. Dazu gehö­ren die Ver­tre­tung der Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer, die Mit­wir­kung bei per­so­nel­len, sozia­len und wirt­schaft­li­chen Ange­le­gen­hei­ten sowie die Über­wa­chung der Ein­hal­tung von Geset­zen und Tarif­ver­trä­gen. Der Betriebs­rat hat außer­dem die Auf­ga­be, die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern zu för­dern und Kon­flik­te zu lösen. Die Betriebs­rats­funk­tio­nen sind gesetz­lich fest­ge­legt und die­nen dazu, die Rech­te der Arbeit­neh­mer zu schüt­zen und ihre Inter­es­sen zu vertreten.


  • Inno­va­ti­ons­ma­nage­ment und die Rol­le des Betriebs­rats in Veränderungsprozessen

    Inno­va­ti­ons­ma­nage­ment und die Rol­le des Betriebs­rats in Veränderungsprozessen

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    In einer Ära, geprägt von stän­di­gem Wan­del und tech­no­lo­gi­scher Evo­lu­ti­on, wird Inno­va­ti­ons­ma­nage­ment zu einem ent­schei­den­den Eck­pfei­ler für Unter­neh­men, die im Wett­be­werb erfolg­reich bestehen wol­len. Die Fähig­keit, Inno­va­tio­nen stra­te­gisch zu pla­nen, zu imple­men­tie­ren und zu steu­ern, ist dabei nicht nur eine unter­neh­me­ri­sche Not­wen­dig­keit, son­dern auch eine Her­aus­for­de­rung, die von der gesam­ten Beleg­schaft mit­ge­tra­gen wer­den muss. In…