Betriebsratshandeln

Betriebsratshandeln bezeichnet sämtliche Aktivitäten, Beschlüsse und Maßnahmen, die ein Betriebsrat im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse ausübt. Grundlage hierfür ist das Betriebsverfassungsgesetz, welches die Interessenvertretung der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber regelt. Dieses Handeln umfasst beispielsweise den Abschluss von Betriebsvereinbarungen, die Überwachung von Schutzvorschriften sowie die Mitbestimmung bei personellen oder sozialen Entscheidungen. Damit das Handeln rechtlich wirksam ist, muss es in der Regel auf einem ordnungsgemäß gefassten Beschluss des Gremiums beruhen.