Betriebsratswahl 2025
Betriebsratswahl 2025 bezeichnet eine außerplanmäßige Betriebsratswahl, die außerhalb des regulären Wahlturnus von vier Jahren stattfindet. Sie ist erforderlich, wenn einer der gesetzlich festgelegten Gründe nach § 13 Abs. 2 BetrVG vorliegt, wie zum Beispiel der Rücktritt des Betriebsrats, eine erfolgreiche Wahlanfechtung oder gravierende Veränderungen in der Belegschaft. Falls die Wahl nach dem 1. März 2025 stattfindet, gilt sie als reguläre Wahl für die Amtsperiode 2026–2030, wodurch sich die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrats auf bis zu fünf Jahre verlängern kann. Unternehmen und Betriebsräte sollten daher frühzeitig prüfen, ob eine Neuwahl erforderlich ist und welche Fristen einzuhalten sind.
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Betriebsratswahl 2025: Wann ist eine vorzeitige Neuwahl zwingend erforderlich?
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Wann ist eine vorzeitige Betriebsratswahl 2025 erforderlich? Erfahre alles zu gesetzlichen Grundlagen, Fristen, Stolperfallen & Handlungsempfehlungen.