Bundestariftreuegesetz

Das Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz (BTTG) ist ein deut­sches Gesetz, das sicher­stel­len soll, dass bei der Ver­ga­be öffent­li­cher Auf­trä­ge des Bun­des Tarif­ver­trä­ge und Min­dest­löh­ne ein­ge­hal­ten wer­den. Es ver­pflich­tet öffent­li­che Auf­trag­ge­ber, bei der Beschaf­fung von Leis­tun­gen und Bau­vor­ha­ben nur sol­che Unter­neh­men zu berück­sich­ti­gen, die sich zur Zah­lung von Tarif­löh­nen oder Min­dest­löh­nen ver­pflich­ten. Ziel des Geset­zes ist es, fai­re Wett­be­werbs­be­din­gun­gen zu gewähr­leis­ten, die Qua­li­tät der Arbeit zu för­dern und Lohn­dum­ping zu ver­hin­dern. Das BTTG soll dazu bei­tra­gen, dass öffent­li­che­Gel­der nicht dazu ver­wen­det wer­den, Unter­neh­men zu unter­stüt­zen, die gegen Tarif­ver­trä­ge oder Min­dest­lohn­ge­set­ze ver­sto­ßen.


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