EEG-Umlage

Die EEG-Umla­ge (Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz-Umla­ge) ist eine Abga­be, die in Deutsch­land auf den Strom­preis erho­ben wird, um den Aus­bau erneu­er­ba­rer Ener­gien zu finan­zie­ren. Sie wird von den Ener­gie­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men an die Ver­brau­cher wei­ter­ge­ge­ben und dient zur För­de­rung von Photovoltaik‑, Wind­kraft- und Bio­gas­an­la­gen sowie ande­ren erneu­er­ba­ren Ener­gien. Die Höhe der EEG-Umla­ge wird jähr­lich neu fest­ge­legt und ori­en­tiert sich an den pro­gnos­ti­zier­ten Kos­ten für die Ver­gü­tung der erneu­er­ba­ren Ener­gien abzüg­lich des Ver­kaufs­prei­ses am Strommarkt.


  • Wann bekom­me ich die Ener­gie­pau­scha­le über 300 Euro?

    Wann bekom­me ich die Ener­gie­pau­scha­le über 300 Euro?

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    Die Bun­des­re­gie­rung hat ange­sichts der stark stei­gen­den Ener­gie­prei­se umfas­sen­de und unbü­ro­kra­ti­sche Ent­las­tun­gen auf den Weg gebracht. Dazu zäh­len steu­er­li­che Ent­las­tun­gen sowie wei­te­re unter­stüt­zen­de Maß­nah­men. Auch betrof­fe­ne Unter­neh­men erhal­ten Hil­fe bei der Bewäl­ti­gung der Herausforderungen. Mit dem ers­ten Ent­las­tungs­pa­ket hat­te sich der Koali­ti­ons­aus­schuss am 23. Febru­ar 2022 auf eine Rei­he umfang­rei­cher Ent­las­tungs­schrit­te ver­stän­digt. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re…