Entgeltabrechnung

Die Ent­gelt­ab­rech­nung bezeich­net den Vor­gang der Berech­nung und Aus­zah­lung der Gehäl­ter und Löh­ne an die Mit­ar­bei­ter eines Unter­neh­mens. Dabei wer­den alle rele­van­ten Fak­to­ren wie Arbeits­zeit, geleis­te­te Über­stun­den, Zuschlä­ge, Abzü­ge und steu­er­li­che Aspek­te berück­sich­tigt. Die Ent­gelt­ab­rech­nung dient somit der rechts­kon­for­men und kor­rek­ten Ver­gü­tung der Mit­ar­bei­ter und stellt eine wich­ti­ge Auf­ga­be in der Per­so­nal­ver­wal­tung dar.


  • Was muss mein Arbeit­ge­ber bei einer nach­träg­li­chen Kor­rek­tur beachten?

    Was muss mein Arbeit­ge­ber bei einer nach­träg­li­chen Kor­rek­tur beachten?

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    In der Ent­gelt­ab­rech­nung wird vom Arbeits­ent­gelt der Arbeit­neh­mer der Anteil an Lohn­steu­er und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen abge­zo­gen. Der Arbeit­ge­ber lei­tet die ein­be­hal­te­ne Lohn­steu­er an das Finanz­amt wei­ter und zahlt die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge (sowohl den Arbeit­ge­ber- als auch den Arbeit­neh­mer­an­teil) an die ent­spre­chen­de Krankenkasse. Wenn das Arbeits­ver­hält­nis endet oder das Kalen­der­jahr abläuft, muss der Arbeit­ge­ber dem Finanz­amt eine elek­tro­ni­sche…