Entgeltgrenze

Die Ent­gelt­gren­ze bezeich­net den maxi­ma­len Betrag, den eine Per­son für eine bestimm­te Leis­tung oder ein Pro­dukt bezah­len kann. Sie dient als Schutz­me­cha­nis­mus, um sicher­zu­stel­len, dass Ver­brau­cher nicht über­mä­ßig hohe Prei­se zah­len müs­sen. Die Ent­gelt­gren­ze kann gesetz­lich fest­ge­legt sein oder durch Ver­hand­lun­gen zwi­schen Anbie­tern und Ver­brau­chern bestimmt wer­den. Sie ist ein wich­ti­ges Instru­ment, um fai­re und trans­pa­ren­te Prei­se auf dem Markt zu gewährleisten.


  • Mini­job und Midi­job: Mehr Ver­dienst und Fle­xi­bi­li­tät ab 2024

    Mini­job und Midi­job: Mehr Ver­dienst und Fle­xi­bi­li­tät ab 2024

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    Mit Beginn des Jah­res 2024 tre­ten wich­ti­ge Ände­run­gen für Mini­job­ber und Midi­job­ber in Kraft, die nicht nur mehr Ver­dienst­mög­lich­kei­ten, son­dern auch grö­ße­re Fle­xi­bi­li­tät im Arbeits­markt ver­spre­chen. Eine der zen­tra­len Neue­run­gen ist die Anhe­bung des Min­dest­lohns auf 12,41 Euro pro Stun­de, die eine direk­te Aus­wir­kung auf die Ver­dienst­gren­zen für Mini­jobs und Midi­jobs hat. So steigt die…