Ein erfolgter Tarifvertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung, die nach abgeschlossenen Verhandlungen zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder Einzelarbeitgeber unterzeichnet wurde. Er legt spezifische Mindeststandards für Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche fest, die für die tarifgebundenen Parteien unmittelbar gelten. Durch diesen förmlichen Abschluss erhalten die getroffenen Regelungen eine zwingende Rechtswirkung, wodurch individuelle Arbeitsverträge in der Regel nicht zum Nachteil der Beschäftigten davon abweichen dürfen. Damit sorgt der Vertrag für soziale Sicherheit und Planungssicherheit innerhalb der jeweiligen Branche oder des Unternehmens.