Erforderliche Betriebsratsschulungen
Erforderliche Betriebsratsschulungen beziehen sich auf die Schulungen, die Mitglieder des Betriebsrats absolvieren müssen, um ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten effektiv wahrnehmen zu können. Diese Schulungen sollen den Betriebsratsmitgliedern das notwendige Wissen und die Fähigkeiten vermitteln, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Inhalte der Schulungen können je nach den spezifischen Anforderungen und Bedürfnissen des Betriebsrats variieren.
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Haben Betriebsratsmitglieder für die Schulungsteilnahme einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit?
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Der Betriebsrat ist das von den Arbeitnehmern eines Betriebes gewählte Organ zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Der Betriebsrat hat nach § 37 Abs. 6 BetrVG einen Anspruch auf Teilnahme an den für die Arbeit des Betriebsrats erforderlichen Schulungen. Damit hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts…