Haben Betriebsratsmitglieder für die Schulungsteilnahme einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit? 

Haben Betriebsratsmitglieder für die Schulungsteilnahme einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit? 

Der Betriebsrat ist das von den Arbeitnehmern eines Betriebes gewählte Organ zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Der Betriebsrat hat nach § 37 Abs. 6 BetrVG einen Anspruch auf Teilnahme an den für die Arbeit des Betriebsrats erforderlichen Schulungen. Damit hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer der Schulung.