Schulungsteilnahme

Die Schu­lungs­teil­nah­me bezieht sich auf die Teil­nah­me an einer Schu­lung oder Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me. Dabei nimmt eine Per­son aktiv an einem struk­tu­rier­ten Lern­pro­zess teil, um neue Fähig­kei­ten, Kennt­nis­se oder Kom­pe­ten­zen zu erwer­ben. Die Schu­lungs­teil­nah­me kann sowohl in Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen als auch online erfol­gen und dient der per­sön­li­chen und beruf­li­chen Weiterentwicklung.


  • Haben Betriebs­rats­mit­glie­der für die Schu­lungs­teil­nah­me einen Anspruch auf bezahl­te Frei­stel­lung von der Arbeit? 

    Haben Betriebs­rats­mit­glie­der für die Schu­lungs­teil­nah­me einen Anspruch auf bezahl­te Frei­stel­lung von der Arbeit? 

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    Der Betriebs­rat ist das von den Arbeit­neh­mern eines Betrie­bes gewähl­te Organ zur Ver­tre­tung ihrer Inter­es­sen gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Der Betriebs­rat hat nach § 37 Abs. 6 BetrVG einen Anspruch auf Teil­nah­me an den für die Arbeit des Betriebs­rats erfor­der­li­chen Schu­lun­gen. Damit hat der Betriebs­rat einen Anspruch auf Frei­stel­lung von der Arbeit unter Fort­zah­lung des Arbeits­ent­gelts…