Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te ist eine staat­li­che Leis­tung, die an Men­schen gezahlt wird, die auf­grund gesund­heit­li­cher Ein­schrän­kun­gen nicht mehr in der Lage sind, voll­stän­dig oder teil­wei­se zu arbei­ten. Die Höhe der Ren­te rich­tet sich nach dem Grad der Erwerbs­min­de­rung und den bis­he­ri­gen Bei­trags­zei­ten in die Ren­ten­ver­si­che­rung. Um die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te zu erhal­ten, müs­sen Betrof­fe­ne einen Antrag bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung stel­len und ärzt­li­che Gut­ach­ten vor­le­gen, die ihre gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen bele­gen. Die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te soll dazu die­nen, den Lebens­un­ter­halt der Betrof­fe­nen zu sichern, die auf­grund ihrer gesund­heit­li­chen Situa­ti­on nicht mehr in der Lage sind, aus­rei­chend Ein­kom­men aus Erwerbs­tä­tig­keit zu erzielen.


  • Der umfas­sen­de Leit­fa­den zum Midi-Job: Ihre Chan­cen und Vorteile

    Der umfas­sen­de Leit­fa­den zum Midi-Job: Ihre Chan­cen und Vorteile

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    In der dyna­mi­schen Welt der Arbeit ist es ent­schei­dend, über die ver­schie­de­nen Beschäf­ti­gungs­for­men infor­miert zu sein, die Ihnen zur Ver­fü­gung ste­hen. Der Midi-Job stellt hier­bei eine beson­ders inter­es­san­te Opti­on dar, die eine Brü­cke zwi­schen dem Mini­job und einer voll sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Tätig­keit schlägt. Ab Janu­ar 2024 wird die unte­re Ein­kom­mens­gren­ze für Midi-Jobs von 520 Euro auf…