Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er ist zuständig für die Festlegung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen und die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen. Der G‑BA entscheidet über die Aufnahme neuer Arzneimittel in die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen und über die Zulassung von neuen Behandlungsmethoden. Seine Beschlüsse haben direkte Auswirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung.
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Telefonische Krankschreibung in Deutschland ab dem 7. Dezember?
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In Deutschland steht eine signifikante Änderung im Gesundheitswesen bevor: Die dauerhafte Einführung der Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Diese Neuerung, die erstmals während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, könnte ab dem 7. Dezember 2023 gelten. Der Bundestag hat im Sommer diesen Weg beschlossen, und es wurde festgelegt, dass bis Ende Januar eine entsprechende Richtlinie vom…