Geringfügige Beschäftigung
Eine geringfügige Beschäftigung bezeichnet eine Form der Teilzeitbeschäftigung, bei der das monatliche Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. In Deutschland liegt diese Grenze aktuell bei 450 Euro im Monat. Geringfügig Beschäftigte sind in der Regel sozialversicherungsfrei, was bedeutet, dass sie keine Beiträge zur Renten‑, Kranken‑, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Diese Form der Beschäftigung eignet sich vor allem für Personen, die nebenbei etwas dazuverdienen möchten, ohne dabei die vollen Sozialversicherungsbeiträge leisten zu müssen.
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Minijob und Midijob: Mehr Verdienst und Flexibilität ab 2024
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Mit Beginn des Jahres 2024 treten wichtige Änderungen für Minijobber und Midijobber in Kraft, die nicht nur mehr Verdienstmöglichkeiten, sondern auch größere Flexibilität im Arbeitsmarkt versprechen. Eine der zentralen Neuerungen ist die Anhebung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde, die eine direkte Auswirkung auf die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs hat. So steigt die…