Geringfügige Beschäftigung

Eine gering­fü­gi­ge Beschäf­ti­gung bezeich­net eine Form der Teil­zeit­be­schäf­ti­gung, bei der das monat­li­che Ein­kom­men eine bestimm­te Gren­ze nicht über­schrei­tet. In Deutsch­land liegt die­se Gren­ze aktu­ell bei 450 Euro im Monat. Gering­fü­gig Beschäf­tig­te sind in der Regel sozi­al­ver­si­che­rungs­frei, was bedeu­tet, dass sie kei­ne Bei­trä­ge zur Renten‑, Kranken‑, Pfle­ge- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung zah­len müs­sen. Die­se Form der Beschäf­ti­gung eig­net sich vor allem für Per­so­nen, die neben­bei etwas dazu­ver­die­nen möch­ten, ohne dabei die vol­len Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge leis­ten zu müssen.


  • Mini­job und Midi­job: Mehr Ver­dienst und Fle­xi­bi­li­tät ab 2024

    Mini­job und Midi­job: Mehr Ver­dienst und Fle­xi­bi­li­tät ab 2024

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    Mit Beginn des Jah­res 2024 tre­ten wich­ti­ge Ände­run­gen für Mini­job­ber und Midi­job­ber in Kraft, die nicht nur mehr Ver­dienst­mög­lich­kei­ten, son­dern auch grö­ße­re Fle­xi­bi­li­tät im Arbeits­markt ver­spre­chen. Eine der zen­tra­len Neue­run­gen ist die Anhe­bung des Min­dest­lohns auf 12,41 Euro pro Stun­de, die eine direk­te Aus­wir­kung auf die Ver­dienst­gren­zen für Mini­jobs und Midi­jobs hat. So steigt die…