Das Initiativrecht bezeichnet das Vorrecht oder die Befugnis, einen Gesetzentwurf offiziell einzubringen und damit ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Auf nationaler Ebene in Deutschland verfügen laut Grundgesetz die Bundesregierung, der Bundesrat sowie die Mitte des Bundestages über dieses Recht. Innerhalb der Europäischen Union liegt das alleinige Initiativrecht für neue EU-Rechtsakte fast ausschließlich bei der Europäischen Kommission. Es stellt somit ein zentrales Machtinstrument dar, da es bestimmt, welche Themen überhaupt auf die politische Tagesordnung gelangen.

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