Interessenvertretung Arbeitnehmer

Die Interessenvertretung für Arbeitnehmer bezeichnet Organisationen oder Gremien, die sich für die Rechte und wirtschaftlichen Belange von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber einsetzen. Zu den wichtigsten Formen gehören auf betrieblicher Ebene der Betriebsrat sowie auf überbetrieblicher Ebene die Gewerkschaften. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die Aushandlung von Tarifverträgen, die Überwachung geltender Gesetze und die Mitbestimmung bei personellen oder sozialen Entscheidungen. Ziel ist es, ein Gleichgewicht der Kräfte herzustellen und faire Arbeitsbedingungen sowie soziale Sicherheit für die Belegschaft zu gewährleisten.