Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Interessenvertretung der Auszubildenden sowie der jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren in einem Unternehmen oder einer Behörde. Sie wird in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Personen gewählt, sofern dort bereits ein Betriebs- oder Personalrat existiert. Die Hauptaufgaben der JAV bestehen darin, die Einhaltung von Gesetzen und Schutzvorschriften zu überwachen und spezifische Anliegen der jungen Belegschaft beim Arbeitgeber einzubringen. Dabei arbeitet sie eng mit dem Betriebsrat zusammen, um die Qualität der Ausbildung und die allgemeinen Arbeitsbedingungen zu sichern.