Korrektur

Kor­rek­tur bezeich­net den Pro­zess des Über­prü­fens, Iden­ti­fi­zie­rens und Behe­bens von Feh­lern oder Unstim­mig­kei­ten in einem Text, einer Arbeit oder einem Doku­ment. Sie ist eine wich­ti­ge Arbeits­tech­nik, um die Qua­li­tät und Genau­ig­keit von geschrie­be­nen Inhal­ten zu ver­bes­sern. Bei der Kor­rek­tur wer­den Rechtschreib‑, Grammatik‑, Zei­chen­set­zungs- und sti­lis­ti­sche Feh­ler erkannt und kor­ri­giert, um die Klar­heit, Ver­ständ­lich­keit und Les­bar­keit des Tex­tes zu gewährleisten.


  • Was muss mein Arbeit­ge­ber bei einer nach­träg­li­chen Kor­rek­tur beachten?

    Was muss mein Arbeit­ge­ber bei einer nach­träg­li­chen Kor­rek­tur beachten?

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    In der Ent­gelt­ab­rech­nung wird vom Arbeits­ent­gelt der Arbeit­neh­mer der Anteil an Lohn­steu­er und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen abge­zo­gen. Der Arbeit­ge­ber lei­tet die ein­be­hal­te­ne Lohn­steu­er an das Finanz­amt wei­ter und zahlt die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge (sowohl den Arbeit­ge­ber- als auch den Arbeit­neh­mer­an­teil) an die ent­spre­chen­de Krankenkasse. Wenn das Arbeits­ver­hält­nis endet oder das Kalen­der­jahr abläuft, muss der Arbeit­ge­ber dem Finanz­amt eine elek­tro­ni­sche…