Mobile Arbeit

Mobi­le Arbeit bezeich­net die Tätig­keit, die von einem belie­bi­gen Ort aus durch­ge­führt wer­den kann, solan­ge eine zuver­läs­si­ge Inter­net­ver­bin­dung besteht. Dabei kön­nen Arbeits­kräf­te fle­xi­ble Arbeits­zei­ten und ‑orte wäh­len, um ihre Auf­ga­ben zu erle­di­gen. Mobi­le Arbeit wird oft von Unter­neh­men unter­stützt, um die Arbeit­neh­mer­bin­dung zu stär­ken und die Pro­duk­ti­vi­tät zu steigern.


  • Gro­Ko 2.0 im Arbeits­recht: Ände­run­gen und Aus­wir­kun­gen für Arbeit­neh­mer und Betriebsräte

    Gro­Ko 2.0 im Arbeits­recht: Ände­run­gen und Aus­wir­kun­gen für Arbeit­neh­mer und Betriebsräte

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    Alle Änderungen im Arbeitsrecht durch GroKo 2.0: Mindestlohn, Mitbestimmung, Kündigungsschutz, Arbeitszeit. Infos für Arbeitnehmer & Betriebsräte.