Personalratswahl Bayern 2026

Die Personalratswahl Bayern 2026 bezeichnet die turnusgemäße Wahl der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern sowie der bayerischen Kommunen. Auf Grundlage des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes bestimmen die Beschäftigten dabei ihre Repräsentanten für eine regelmäßige Amtszeit von fünf Jahren. Ziel der Wahl ist die Bildung von Gremien, welche die sozialen, personellen und wirtschaftlichen Interessen der Mitarbeiter gegenüber der Dienststellenleitung wahren und die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft ausüben.