Personalratswahl in Bayern

Die Personalratswahl in Bayern regelt die Demokratische Wahl der Personalvertretung in bayerischen Behörden und öffentlichen Einrichtungen gemäß Bayerischem Personalvertretungsgesetz (BayPVG). Sie findet in festgelegten Turnussen statt und dient der Interessenvertretung der Beschäftigten.