Recht auf Auskunft
Das Recht auf Auskunft bezeichnet das Recht einer Person, von einer anderen Person oder einer Institution Informationen und Daten über sich selbst zu erhalten. Es dient dem Schutz des Persönlichkeitsrechts und der Transparenz. Die betroffene Person kann verlangen, dass ihr mitgeteilt wird, welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind und zu welchem Zweck sie verwendet werden. Dieses Recht ist in vielen Datenschutzgesetzen verankert und ermöglicht es den Individuen, die Kontrolle über ihre eigenen Daten zu behalten.
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Was ist eigentlich die DSGVO?
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Seit nunmehr 25. Mai 2018 gilt ein neues Datenschutzrecht – die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Erstmals wird damit europaweit einheitlich geregelt, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen. Für Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher ist die DS-GVO von großer Bedeutung. Denn durch die neuen Regelungen werden Sie in Ihrer Selbstbestimmung und Kontrolle über Ihre Daten gestärkt. Was…