Recht auf Auskunft

Das Recht auf Aus­kunft bezeich­net das Recht einer Per­son, von einer ande­ren Per­son oder einer Insti­tu­ti­on Infor­ma­tio­nen und Daten über sich selbst zu erhal­ten. Es dient dem Schutz des Per­sön­lich­keits­rechts und der Trans­pa­renz. Die betrof­fe­ne Per­son kann ver­lan­gen, dass ihr mit­ge­teilt wird, wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten über sie gespei­chert sind und zu wel­chem Zweck sie ver­wen­det wer­den. Die­ses Recht ist in vie­len Daten­schutz­ge­set­zen ver­an­kert und ermög­licht es den Indi­vi­du­en, die Kon­trol­le über ihre eige­nen Daten zu behalten.


  • Was ist eigent­lich die DSGVO?

    Was ist eigent­lich die DSGVO?

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    Seit nun­mehr 25. Mai 2018 gilt ein neu­es Daten­schutz­recht – die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS-GVO). Erst­mals wird damit euro­pa­weit ein­heit­lich gere­gelt, wie Unter­neh­men mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten umge­hen dür­fen. Für Sie als Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ist die DS-GVO von gro­ßer Bedeu­tung. Denn durch die neu­en Rege­lun­gen wer­den Sie in Ihrer Selbst­be­stim­mung und Kon­trol­le über Ihre Daten gestärkt. Was…