Rentenversicherungspflicht

Die Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht ist eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung für Arbeit­neh­mer, in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zu­zah­len. Die­se Pflicht gilt in der Regel für alle Arbeit­neh­mer, die in einem sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis ste­hen. Die Bei­trä­ge zur Ren­ten­ver­si­che­rung wer­den sowohl vom Arbeit­neh­mer als auch vom Arbeit­ge­ber gezahlt und die­nen der Absi­che­rung im Alter. Die Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht soll sicher­stel­len, dass Arbeit­neh­mer im Ren­ten­al­ter eine aus­rei­chen­de finan­zi­el­le Absi­che­rung haben.


  • Mini­job und Midi­job: Mehr Ver­dienst und Fle­xi­bi­li­tät ab 2024

    Mini­job und Midi­job: Mehr Ver­dienst und Fle­xi­bi­li­tät ab 2024

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    Mit Beginn des Jah­res 2024 tre­ten wich­ti­ge Ände­run­gen für Mini­job­ber und Midi­job­ber in Kraft, die nicht nur mehr Ver­dienst­mög­lich­kei­ten, son­dern auch grö­ße­re Fle­xi­bi­li­tät im Arbeits­markt ver­spre­chen. Eine der zen­tra­len Neue­run­gen ist die Anhe­bung des Min­dest­lohns auf 12,41 Euro pro Stun­de, die eine direk­te Aus­wir­kung auf die Ver­dienst­gren­zen für Mini­jobs und Midi­jobs hat. So steigt die…