SMART-Ziele

SMART-Zie­le sind spe­zi­fi­sche, mess­ba­re, erreich­ba­re, rele­van­te und zeit­ge­bun­de­ne Zie­le, die dazu die­nen, Klar­heit und Struk­tur in der Ziel­set­zung zu schaffen.

Spe­zi­fisch: Das Ziel muss klar und ein­deu­tig defi­niert sein, um Miss­ver­ständ­nis­se zu vermeiden.
Mess­bar: Es muss mög­lich sein, den Fort­schritt und das Errei­chen des Ziels anhand von quan­ti­ta­ti­ven oder qua­li­ta­ti­ven Kri­te­ri­en zu bewerten.
Erreich­bar: Das Ziel soll­te rea­lis­tisch und mit den vor­han­de­nen Res­sour­cen erreich­bar sein.
Rele­vant: Das Ziel muss bedeut­sam und im Ein­klang mit ande­ren Zie­len und Prio­ri­tä­ten stehen.
Zeit­ge­bun­den: Es soll­te eine kla­re Frist oder ein Zeit­rah­men für das Errei­chen des Ziels fest­ge­legt werden.
Die­se Metho­de hilft dabei, Zie­le zu for­mu­lie­ren, die prä­zi­se und rea­li­sier­bar sind, und erleich­tert die Über­prü­fung des Fort­schritts und Erfolgs.


  • Erfolg­rei­che Betriebs­rats­schu­lun­gen: Stra­te­gien und Best Prac­ti­ces für effek­ti­ve Weiterbildung

    Erfolg­rei­che Betriebs­rats­schu­lun­gen: Stra­te­gien und Best Prac­ti­ces für effek­ti­ve Weiterbildung

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    Betriebs­rats­schu­lun­gen sind essen­ti­ell für eine funk­tio­nie­ren­de Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung. Um effek­tiv und ziel­ori­en­tiert zu agie­ren, ist eine fun­dier­te Aus­bil­dung der Betriebs­rats­mit­glie­der nicht nur emp­feh­lens­wert, son­dern gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG auch recht­lich vor­ge­se­hen. Die Her­aus­for­de­rung liegt dar­in, Trai­nings zu schaf­fen, die rele­van­tes Wis­sen ver­mit­teln und gleich­zei­tig pra­xis­na­he Kom­pe­ten­zen för­dern. In die­sem Kon­text erhal­ten Stra­te­gien und Best…