Sozialversicherungsabgabe

Die Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­ga­be ist eine finan­zi­el­le Belas­tung, die von Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern gezahlt wird, um die Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­te­me zu finan­zie­ren. Sie dient dazu, die Kos­ten für Kran­ken­ver­si­che­rung, Ren­ten­ver­si­che­rung, Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung und Pfle­ge­ver­si­che­rung zu decken. Die Höhe der Abga­be wird in der Regel pro­zen­tu­al vom Brut­to­ein­kom­men berech­net und von den Arbeit­ge­bern direkt an die Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger abge­führt. Die Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­ga­be ist somit ein wich­ti­ger Bestand­teil des Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tems und trägt zur Absi­che­rung der Arbeit­neh­mer bei.


  • Mini­job und Midi­job: Mehr Ver­dienst und Fle­xi­bi­li­tät ab 2024

    Mini­job und Midi­job: Mehr Ver­dienst und Fle­xi­bi­li­tät ab 2024

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    Mit Beginn des Jah­res 2024 tre­ten wich­ti­ge Ände­run­gen für Mini­job­ber und Midi­job­ber in Kraft, die nicht nur mehr Ver­dienst­mög­lich­kei­ten, son­dern auch grö­ße­re Fle­xi­bi­li­tät im Arbeits­markt ver­spre­chen. Eine der zen­tra­len Neue­run­gen ist die Anhe­bung des Min­dest­lohns auf 12,41 Euro pro Stun­de, die eine direk­te Aus­wir­kung auf die Ver­dienst­gren­zen für Mini­jobs und Midi­jobs hat. So steigt die…