Tariftreue

Tarif­treue bezeich­net die Ver­pflich­tung von Arbeit­ge­bern, die Bedin­gun­gen eines gel­ten­den Tarif­ver­trags ein­zu­hal­ten. Dies bedeu­tet, dass sie ihren Arbeit­neh­mern min­des­tens die im Tarif­ver­trag ver­ein­bar­ten Löh­ne, Arbeits­zei­ten und sons­ti­gen Leis­tun­gen gewäh­ren müs­sen. Tarif­treue soll fai­re Arbeits­be­din­gun­gen sicher­stel­len und Lohn­dum­ping ver­hin­dern. Oft wird Tarif­treue bei der Ver­ga­be öffent­li­cher Auf­trä­ge gefor­dert, um sicher­zu­stel­len, dass Unter­neh­men, die von öffent­li­chen Gel­dern pro­fi­tie­ren, auch fai­re Löh­ne zahlen.


  • Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz: Brau­chen wir fai­re Löh­ne für öffent­li­che Aufträge?

    Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz: Brau­chen wir fai­re Löh­ne für öffent­li­che Aufträge?

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    Soll ein Bundestariftreuegesetz faire Löhne bei öffentlichen Aufträgen sichern? Wir beleuchten die Argumente und die Debatte um Tariftreue in Deutschland.