Teilverkauf
Der Teilverkauf bezeichnet den Verkauf eines Teils eines Vermögensgegenstandes, wie beispielsweise eines Grundstücks oder einer Immobilie. Dabei wird nicht das gesamte Objekt verkauft, sondern nur ein bestimmter Anteil davon. Dies kann beispielsweise durch die Teilung des Grundstücks oder der Immobilie erfolgen, um einen Teil davon zu veräußern. Der Teilverkauf kann auch steuerliche Auswirkungen haben, die je nach Land und Gesetzgebung unterschiedlich sein können.
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Hinter den Kulissen: HHLA, MSC und der Kampf einer Betriebsrätin
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In den letzten Monaten hat ein Thema die Gemüter im Hamburger Hafen besonders erhitzt: Der geplante Teilverkauf der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) an die Schweizer Reederei MSC. Diese Entscheidung, die weitreichende wirtschaftliche und soziale Auswirkungen auf den größten Seehafen Deutschlands haben könnte, hat nicht nur in den Medien, sondern auch unter den Mitarbeitenden…