Teilverkauf

Der Teil­ver­kauf bezeich­net den Ver­kauf eines Teils eines Ver­mö­gens­ge­gen­stan­des, wie bei­spiels­wei­se eines Grund­stücks oder einer Immo­bi­lie. Dabei wird nicht das gesam­te Objekt ver­kauft, son­dern nur ein bestimm­ter Anteil davon. Dies kann bei­spiels­wei­se durch die Tei­lung des Grund­stücks oder der Immo­bi­lie erfol­gen, um einen Teil davon zu ver­äu­ßern. Der Teil­ver­kauf kann auch steu­er­li­che Aus­wir­kun­gen haben, die je nach Land und Gesetz­ge­bung unter­schied­lich sein können.


  • Hin­ter den Kulis­sen: HHLA, MSC und der Kampf einer Betriebsrätin

    Hin­ter den Kulis­sen: HHLA, MSC und der Kampf einer Betriebsrätin

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    In den letz­ten Mona­ten hat ein The­ma die Gemü­ter im Ham­bur­ger Hafen beson­ders erhitzt: Der geplan­te Teil­ver­kauf der Ham­bur­ger Hafen und Logis­tik AG (HHLA) an die Schwei­zer Ree­de­rei MSC. Die­se Ent­schei­dung, die weit­rei­chen­de wirt­schaft­li­che und sozia­le Aus­wir­kun­gen auf den größ­ten See­ha­fen Deutsch­lands haben könn­te, hat nicht nur in den Medi­en, son­dern auch unter den Mit­ar­bei­ten­den…