Telefonische Krankschreibung

Eine tele­fo­ni­sche Krank­schrei­bung ist eine ärzt­li­che Beschei­ni­gung, die einem Pati­en­ten tele­fo­nisch aus­ge­stellt wird, ohne dass er per­sön­lich in der Arzt­pra­xis erschei­nen muss. Dies kann in bestimm­ten Fäl­len wie aku­ten Erkran­kun­gen oder leich­ten Beschwer­den erfol­gen, bei denen ein Arzt­be­such nicht zwin­gend erfor­der­lich ist. Die tele­fo­ni­sche Krank­schrei­bung ermög­licht es dem Pati­en­ten, sich aus­zu­ru­hen und zu erho­len, ohne lan­ge War­te­zei­ten in der Arzt­pra­xis in Kauf neh­men zu müs­sen. Aller­dings ist sie in eini­gen Län­dern und bei bestimm­ten Erkran­kun­gen nur für einen begrenz­ten Zeit­raum gültig.


  • Tele­fo­ni­sche Krank­schrei­bung in Deutsch­land ab dem 7. Dezember?

    Tele­fo­ni­sche Krank­schrei­bung in Deutsch­land ab dem 7. Dezember?

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    In Deutsch­land steht eine signi­fi­kan­te Ände­rung im Gesund­heits­we­sen bevor: Die dau­er­haf­te Ein­füh­rung der Mög­lich­keit, sich tele­fo­nisch krank­schrei­ben zu las­sen. Die­se Neue­rung, die erst­mals wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie ein­ge­führt wur­de, könn­te ab dem 7. Dezem­ber 2023 gel­ten. Der Bun­des­tag hat im Som­mer die­sen Weg beschlos­sen, und es wur­de fest­ge­legt, dass bis Ende Janu­ar eine ent­spre­chen­de Richt­li­nie vom…