Ein Tendenzbetrieb ist ein Unternehmen, das vorrangig politischen, konfessionellen, karitativen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder berichterstattenden Zwecken dient. Die Besonderheit von Tendenzbetrieben liegt darin, dass sie in § 118 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) speziell geregelt sind. Hier sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats eingeschränkt, um die Eigenart und die Zielsetzung des Betriebs zu wahren.

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Alles zum Tendenzbetrieb: Definition, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, aktuelle Rechtsprechung & Handlungsempfehlungen.