Eine Verdachtskündigung ist eine Form der außerordentlichen Kündigung, die ausgesprochen wird, wenn der Arbeitgeber den begründeten Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen hat. Im Gegensatz zur Tatkündigung liegt kein sicherer Nachweis vor, sondern lediglich Indizien, die den Verdacht stützen. Der Arbeitgeber muss alle zumutbaren Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts ergreifen, bevor er kündigt. Die Verdachtskündigung ist nur zulässig, wenn eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar erscheint.