Vorläufige Eigenverwaltung

Die vor­läu­fi­ge Eigen­ver­wal­tung ist ein Ver­fah­ren im Insol­venz­recht, bei dem ein Unter­neh­men in finan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten vor­läu­fig unter eige­ner Lei­tung steht. Dies bedeu­tet, dass das Unter­neh­men wei­ter­hin eigen­ver­ant­wort­lich agie­ren kann, jedoch unter Auf­sicht eines vor­läu­fi­gen Sach­wal­ters. Die­ses Ver­fah­ren dient dazu, die Insol­venz­mas­se zu erhal­ten und die Gläu­bi­ger zu schüt­zen, wäh­rend gleich­zei­tig die Geschäfts­tä­tig­keit des Unter­neh­mens auf­recht­erhal­ten wird. Die vor­läu­fi­ge Eigen­ver­wal­tung kann spä­ter in ein regu­lä­res Insol­venz­ver­fah­ren über­ge­hen, wenn die Vor­aus­set­zun­gen dafür erfüllt sind.


  • HABA  in der Umstruk­tu­rie­rung: Ein Drit­tel der Beleg­schaft muss gehen

    HABA in der Umstruk­tu­rie­rung: Ein Drit­tel der Beleg­schaft muss gehen

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    Die HABA FAMILYGROUP, ein bekann­tes Fami­li­en­un­ter­neh­men aus dem Land­kreis Coburg, steht seit über 85 Jah­ren für Qua­li­täts­pro­duk­te im Kin­der­seg­ment. Mit Mar­ken wie Haba, Haba Pro und Jako‑o hat sich das Unter­neh­men einen Namen gemacht. Aktu­ell befin­det es sich jedoch in einer Pha­se der Umstruk­tu­rie­rung, die sowohl Her­aus­for­de­run­gen als auch neue Mög­lich­kei­ten mit sich bringt. Unter­neh­mens­um­struk­tu­rie­rung…