Vorläufige Eigenverwaltung
Die vorläufige Eigenverwaltung ist ein Verfahren im Insolvenzrecht, bei dem ein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten vorläufig unter eigener Leitung steht. Dies bedeutet, dass das Unternehmen weiterhin eigenverantwortlich agieren kann, jedoch unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters. Dieses Verfahren dient dazu, die Insolvenzmasse zu erhalten und die Gläubiger zu schützen, während gleichzeitig die Geschäftstätigkeit des Unternehmens aufrechterhalten wird. Die vorläufige Eigenverwaltung kann später in ein reguläres Insolvenzverfahren übergehen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
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HABA in der Umstrukturierung: Ein Drittel der Belegschaft muss gehen
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Die HABA FAMILYGROUP, ein bekanntes Familienunternehmen aus dem Landkreis Coburg, steht seit über 85 Jahren für Qualitätsprodukte im Kindersegment. Mit Marken wie Haba, Haba Pro und Jako‑o hat sich das Unternehmen einen Namen gemacht. Aktuell befindet es sich jedoch in einer Phase der Umstrukturierung, die sowohl Herausforderungen als auch neue Möglichkeiten mit sich bringt. Unternehmensumstrukturierung…