Vorzeitige Betriebsratswahl

Eine vor­zei­ti­ge Betriebs­rats­wahl kann erfor­der­lich wer­den, wenn der bestehen­de Betriebs­rat vor Ablauf der regu­lä­ren Amts­zeit neu gewählt wer­den muss. Dies kann der Fall sein, wenn der Betriebs­rat zurück­tritt, die Mehr­heit der Mit­glie­der aus­schei­det oder der Betrieb eine bestimm­te Grö­ße über­schrei­tet, die eine Neu­wahl erfor­der­lich macht. Die Initia­ti­ve zur vor­zei­ti­gen Wahl kann von den ver­blie­be­nen Betriebs­rats­mit­glie­dern, der Beleg­schaft oder einer im Betrieb ver­tre­te­nen Gewerk­schaft aus­ge­hen. Die Wahl muss dann nach den Vor­ga­ben des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes und der Wahl­ord­nung inner­halb eines bestimm­ten Zeit­raums durch­ge­führt werden.


  • Betriebs­rats­wahl 2025: Wann ist eine vor­zei­ti­ge Neu­wahl zwin­gend erforderlich?

    Betriebs­rats­wahl 2025: Wann ist eine vor­zei­ti­ge Neu­wahl zwin­gend erforderlich?

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    Wann ist eine vorzeitige Betriebsratswahl 2025 erforderlich? Erfahre alles zu gesetzlichen Grundlagen, Fristen, Stolperfallen & Handlungsempfehlungen.