Wahlanfechtung Betriebsratswahl
Eine Wahlanfechtung einer Betriebsratswahl ist ein rechtliches Verfahren, mit dem die Gültigkeit der Wahl angefochten werden kann, wenn gegen wesentliche Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes oder der Wahlordnung verstoßen wurde. Die Anfechtung kann durch mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder den Arbeitgeber erfolgen und muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Liegt ein schwerwiegender Verstoß vor, der das Wahlergebnis beeinflusst hat, kann die Wahl für ungültig erklärt und eine Neuwahl angeordnet werden.
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Betriebsratswahl 2025: Wann ist eine vorzeitige Neuwahl zwingend erforderlich?
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