Wahlanfechtung Betriebsratswahl

Eine Wahl­an­fech­tung einer Betriebs­rats­wahl ist ein recht­li­ches Ver­fah­ren, mit dem die Gül­tig­keit der Wahl ange­foch­ten wer­den kann, wenn gegen wesent­li­che Vor­schrif­ten des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes oder der Wahl­ord­nung ver­sto­ßen wur­de. Die Anfech­tung kann durch min­des­tens drei wahl­be­rech­tig­te Arbeit­neh­mer, eine im Betrieb ver­tre­te­ne Gewerk­schaft oder den Arbeit­ge­ber erfol­gen und muss inner­halb von zwei Wochen nach Bekannt­ga­be des Wahl­er­geb­nis­ses beim Arbeits­ge­richt ein­ge­reicht wer­den. Liegt ein schwer­wie­gen­der Ver­stoß vor, der das Wahl­er­geb­nis beein­flusst hat, kann die Wahl für ungül­tig erklärt und eine Neu­wahl ange­ord­net werden.


  • Betriebs­rats­wahl 2025: Wann ist eine vor­zei­ti­ge Neu­wahl zwin­gend erforderlich?

    Betriebs­rats­wahl 2025: Wann ist eine vor­zei­ti­ge Neu­wahl zwin­gend erforderlich?

    /

    Wann ist eine vorzeitige Betriebsratswahl 2025 erforderlich? Erfahre alles zu gesetzlichen Grundlagen, Fristen, Stolperfallen & Handlungsempfehlungen.