Wahlrecht Bayern

Das Wahlrecht in Bayern umfasst die rechtlichen Bestimmungen für die Wahlen zum Landtag, zu den Bezirkstagen sowie die Kommunalwahlen im Freistaat. Eine Besonderheit ist das bayerische Landtagswahlsystem, bei dem im Gegensatz zur Bundestagswahl beide Stimmen für die Sitzverteilung der Parteien zusammengezählt werden. Wahlberechtigt für den Landtag sind alle deutschen Staatsangehörigen ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Bayern haben. Bei Kommunalwahlen bietet das System zudem spezifische Möglichkeiten wie das Kumulieren und Panaschieren von Stimmen.