Wahlvorstand Schulung Kosten

Wahlvorstand Schulung Kosten bezeichnen die finanziellen Aufwendungen, die anfallen, wenn Mitglieder eines Wahlvorstands an Schulungen zur Vorbereitung einer Betriebsratswahl teilnehmen. Der Arbeitgeber ist gemäß § 20 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes dazu verpflichtet, diese Kosten zu tragen, da sie zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl notwendig sind. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören neben den Seminargebühren auch Reisekosten, Verpflegung sowie die Lohnfortzahlung für die Zeit der Schulung. Diese Fortbildungen sind rechtlich wichtig, um Verfahrensfehler zu vermeiden, welche die gesamte Wahl anfechtbar machen könnten.