Wirtschaftsausschuss

Ein Wirt­schafts­aus­schuss ist ein gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nes Gre­mi­um in Unter­neh­men mit mehr als 100 Beschäf­tig­ten (§ 106 BetrVG). Er dient als Bin­de­glied zwi­schen Geschäfts­lei­tung und Betriebs­rat und befasst sich mit wirt­schaft­li­chen Ange­le­gen­hei­ten wie Inves­ti­tio­nen, Pro­duk­ti­ons­pla­nung oder Betriebs­än­de­run­gen. Der Aus­schuss hat das Recht, von der Geschäfts­lei­tung umfas­send infor­miert zu wer­den, und unter­stützt den Betriebs­rat durch Bera­tung und Vor­be­rei­tung von Ent­schei­dun­gen. Ziel ist es, Trans­pa­renz und Mit­be­stim­mung in wirt­schaft­li­chen Fra­gen zu fördern.


  • Ten­denz­be­trieb: Defi­ni­ti­on, Rech­te und Pflich­ten des Betriebsrats

    Ten­denz­be­trieb: Defi­ni­ti­on, Rech­te und Pflich­ten des Betriebsrats

    /

    Alles zum Tendenzbetrieb: Definition, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, aktuelle Rechtsprechung & Handlungsempfehlungen.

  • Semi­nar der Woche: BR 3 – Betriebs­ver­fas­sungs­recht Teil 3

    Semi­nar der Woche: BR 3 – Betriebs­ver­fas­sungs­recht Teil 3

    /

    Vertiefe deine Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht! Im Seminar „BR 3 – Betriebsverfassungsrecht Teil 3“ lernst du alles zur Mitbestimmung in sozialen, wirtschaftlichen und personellen Angelegenheiten – inklusive Kündigungen, Betriebsvereinbarungen und Betriebsänderungen. Jetzt anmelden!