Wirtschaftsausschuss
Ein Wirtschaftsausschuss ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium in Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten (§ 106 BetrVG). Er dient als Bindeglied zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat und befasst sich mit wirtschaftlichen Angelegenheiten wie Investitionen, Produktionsplanung oder Betriebsänderungen. Der Ausschuss hat das Recht, von der Geschäftsleitung umfassend informiert zu werden, und unterstützt den Betriebsrat durch Beratung und Vorbereitung von Entscheidungen. Ziel ist es, Transparenz und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Fragen zu fördern.
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