zusätzliche Altersvorsorge

Die zusätz­li­che Alters­vor­sor­ge bezeich­net finan­zi­el­le Maß­nah­men, die über die staat­li­che gesetz­li­che Ren­te hin­aus­ge­hen, um im Ruhe­stand ein aus­rei­chen­des Ein­kom­men zu gewähr­leis­ten. Dies kann zum Bei­spiel durch pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­run­gen, Ries­ter- oder Rürup-Ver­trä­ge oder betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge erfol­gen. Ziel ist es, eine Lücke zwi­schen dem tat­säch­li­chen Bedarf im Alter und der gesetz­li­chen Ren­te zu schlie­ßen und so finan­zi­el­le Sicher­heit für den Ruhe­stand zu schaf­fen. Die zusätz­li­che Alters­vor­sor­ge ist daher eine wich­ti­ge ergän­zen­de Maß­nah­me, die jeder indi­vi­du­ell für sich tref­fen kann oder sollte.


  • Was ist eine betrieb­li­che Altersvorsorge?

    Was ist eine betrieb­li­che Altersvorsorge?

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    Lie­be Lese­rin­nen und Leser, haben Sie schon mal über eine zusätz­li­che Alters­ver­sor­gung nach­ge­dacht? Bei­spiels­wei­se über die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV)? Die Bun­des­re­gie­rung för­dert die bAV: Seit 2019 müs­sen sich Arbeit­ge­ber bei neu abge­schlos­se­nen Ver­trä­gen mit 15 Pro­zent am Brut­to­bei­trag betei­li­gen. Steu­er­vor­tei­le in der Anspar­pha­se sol­len mög­lichst vie­le Spa­rer über­zeu­gen. Ob sich eine betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung lohnt, ist den­noch…