Liebe Leserinnen und Leser,
haben Sie schon mal über eine zusätzliche Altersversorgung nachgedacht? Beispielsweise über die betriebliche Altersversorgung (bAV)?
Die Bundesregierung fördert die bAV: Seit 2019 müssen sich Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Verträgen mit 15 Prozent am Bruttobeitrag beteiligen. Steuervorteile in der Ansparphase sollen möglichst viele Sparer überzeugen. Ob sich eine betriebliche Altersversorgung lohnt, ist dennoch nicht leicht zu beantworten. Den Ersparnissen müssen Kürzungen und Abgaben gegenübergestellt werden.
Fakten zur Betriebsrente:
- Unter bAV versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber.
- Bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt Idas Unternehmen Ihre Beiträge zur späteren Rente allein.
- Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können aber auch einen Teil ihres Bruttogehalts für eine Betriebsrente einsetzen (Entgeltumwandlung). Ihr Arbeitgeber muss Ihren Beitrag bezuschussen.
- Betriebsrenten müssen später versteuert werden. Gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen den vollen Beitrag zur KV nur noch für den Teil der Rente, der den Freibetrag von monatlich knapp 160 Euro übersteigt.
Für wen lohnt sich eine Betriebsrente?
Da die Beiträge vom Bruttogehalt abgehen, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis zu den Höchstgrenzen keine Steuern und Sozialabgaben zahlen:
- Bis zu 4 Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG GRV/ West) können Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und bis zu 8 Prozent ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investieren.
- Die Beitragsbemessungsgrenze steigt jeweils zum 1. Januar eines Jahres. In 2019 lag sie bei 80.400 Euro, in 2020 bei 82.800 Euro. Der maximale sozialabgabenfreie Anteil beträgt in 2020 monatlich 276 Euro (Vorjahr 268 Euro), der zusätzlich steuerfreie Anteil 552 Euro (Vorjahr 536 Euro).
Dieser Vorteil reduziert sich für Arbeitnehmer jedoch in der Auszahlungsphase: Die Rente ist zu 100 Prozent steuerpflichtig. Die Höhe der Steuern hängt vom individuellen Steuersatz ab. Was als Steuervorteil in der Ansparphase beworben wird, ist nur eine Verschiebung der Abgaben in die Rentenphase.
Wie gelange ich an eine betriebliche Altersversorgung?
Informieren Sie sich in Ihrem Unternehmen darüber, welche Art der bAV dort angeboten wird. Wenn Ihr Arbeitgeber die Versorgung finanziert, gibt es nur eine Empfehlung: mitmachen!
Müssen Sie die bAV dagegen selbst finanzieren, weisen Sie Ihren Chef auf Ihr Recht zur Entgeltumwandlung hin.
Wichtig zu wissen:
Wenn Sie (oder Ihr Betrieb für Sie) viele Jahre lang in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt haben, dann ist diese Ihnen sicher, auch wenn das Unternehmen insolvent gehen sollte. Die Beiträge können nicht gepfändet werden. Sie zählen auch nicht zum anrechenbaren Vermögen, falls man Arbeitslosengeld II beantragen muss; auch in Krisenzeiten sind sie geschützt.
Sorgen Sie vor und bleiben Sie gesund!
Glückauf,
Andreas Galatas
Bildrechte Headerfoto: © istockphoto.com/AleksandarNakic